Voraussichtlicher Erstbezug der Wohnungen und Gewerbeeinheiten in den Neubauten B bis E der Halter AG.
Fertigstellung aller Umgebungsarbeiten im Aebiareal.
Voraussichtlicher Erstbezug der Wohnungen und Gewerbeeinheiten in den Neubauten der Alfred Müller AG.
Baustart für die Infrastrukturanlagen und den Aussenraum im März.
Voraussichtlicher Baustart auf den Baufeldern G + H der Alfred Müller AG im Herbst.
Voraussichtlicher Baustart für die Baufelder B bis E der Halter AG im Herbst.
Baustart auf den Baufeldern A1, A2 und F der Alfred Müller AG im Januar.
Erstbezug Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten in den Neubauten der Espace Real Estate AG im November/Dezember.
Die Halter AG übernimmt die Baufelder B bis E der SBB und BLS im Baurecht.
Baustart und Grundsteinlegung auf den Baufeldern der Espace Real Estate AG im Juni.
Baueingabe für die Baufelder K + L der Espace Real Estate AG im Juli.
Baueingabe für die 1. Etappe der Infrastrukturanlagen und den Aussenraum für das gesamte Aebiareal im Dezember.
Rückbau der alten Aebihallen startet im April und reicht bis in den November 2020.
Die Teil-Überbauungsordnung Suttergut Nord ist rechtskräftig. Die Projektentwicklungen der einzelnen Grundeigentümer können in Angriff genommen werden. Zudem ist damit auch die Bewilligung für den Rückbau und die Altlastensanierung der alten Aebihallen rechtskräftig.
Die Grundeigentümer und die Stadt Burgdorf führen Verhandlungen über den Wertausgleich unter den Grundeigentümern sowie die Mehrwertabgabe an die Stadt. Die Teil-Überbauungsordnung wird an das AGR zur definitiven Genehmigung eingereicht.
Die Teil-Überbauungsordnung Suttergut Nord wird ergänzt und erneut an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur zweiten Vorprüfung eingereicht. Die Stadt Burgdorf stellt zudem einen Antrag an die kantonale Denkmalpflege zur Einstufung der erhaltenswerten Bauten.
Die Teil-Überbauungsordnung Suttergut Nord liegt öffentlich auf. Im öffentlichen Mitwirkungsverfahren gibt es elf Eingaben aus der Bevölkerung. Die Teil-Überbauungsordnung wird an das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR zur ersten Vorprüfung eingereicht.
Beschluss Gemeinderat Entwurf Teil-Überbauungsordnung Suttergut Nord und Auslösung Bewilligungsverfahren.
Das überarbeitete Studienauftragprojekt beinhaltet die wichtigsten Aspekte zur volumetrischen Gliederung und Gestaltung der Freiräume. Im Richtprojekt werden exemplarische Grundrissvarianten für die einzelnen Baubereiche aufgezeigt.
Das von der IG Aebiareal beauftragte Beurteilungsgremium bestimmt einstimmig das Projekt von Camponovo Baumgartner Architekten zur Weiterbearbeitung.
Die IG Aebiareal (ehemals IG Suttergut) führt mit der Stadt Burgdorf als Koordinatorin einen Studienauftrag mit fünf eingeladenen Architekten-Teams zur Um- und Neunutzung des Areals durch.
Gründung der Interessengemeinschaft IG Aebiareal der Grundeigentümer und der Stadt Burgdorf mit dem Ziel einer gemeinsamen Arealentwicklung.
Die IG Aebiareal führt 2014 mit der Stadt Burgdorf als Verfahrensleiterin und -koordinatorin einen Studienauftrag zur Um- und Neunutzung des Areals durch.
Das von der IG Aebiareal beauftragte Beurteilungsgremium beschliesst einstimmig, das Projekt von «Camponovo Baumgartner Architekten», «extra Landschaftsarchitekten», «Transitec Beratende Ingenieure» und «Normal Office» zur Weiterverarbeitung.
Das von der IG Aebiareal beauftragte Beurteilungsgremium bestimmt einstimmig das Projekt von Camponovo Baumgartner Architekten zur Weiterbearbeitung.
Wegzug der Firma Aebi aus den Fabrikhallen in die Buchmatt.
Im September 2009 wird für den ESP Bahnhof Burgdorf ein Richtplan erarbeitet. Dieser basiert auf einem Masterplan des Büros «yellow z» Zürich. In diesem Richtplan ist für den Teilbereich «Areal Bahnhofquartier West / Aebi Nord» eine breite Nutzungszuweisung vorgesehen.